Das Ziel betrieblicher Bündnisse für Arbeit ist die Stärkung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen. Höchst umstritten ist die rechtliche Zulässigkeit solcher Vereinbarungen in tarifgebundenen Unternehmen, wenn diese ohne Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen werden. Im Kern geht es dabei um folgende Frage: Ist es für den Arbeitnehmer gemäß § 4 Absatz 3 Alt. 2 TVG günstiger auf tarifliche Arbeitsbedingungen zu verzichten, um dafür im Gegenzug eine Beschäftigungsgarantie zu erhalten? Der Autor Daniel Schönsiegel gibt einführend einen Überblick über die Verbreitung von betrieblichen Bündnissen für Arbeit und stellt dabei die Interessenlage der Beteiligten dar. Im Anschluss widmet er sich den rechtlichen Grundlagen des Günstigkeitsprinzips. Darauf aufbauend unterzieht er die höchstrichterliche Rechtsprechung zu betrieblichen Bündnissen für Arbeit einer kritischen Würdigung und zeigt Möglichkeiten auf, wie ein solches Bündnis rechtssicher gestaltet werden kann.